Die EG-Maschinenrichtlinie (Broschüre)
- Kommentar zur EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG -
Alois Hüning • Marc Schulze
4. überarbeitete Auflage • Ausgabe März 2020
ISBN: 978-3-943488-59-3
104 Seiten DIN A5 mit Ringösenheftung
Staffelpreise auf Anfrage
14,30 €
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Teil 5 wurde im
März 2020 vor allem im Hinblick auf das neue BMAS-Interpretationspapier zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" aktualisiert. Neu dazu gekommen ist insbesondere das Kapitel 6 "Ausblick
auf die Überarbeitung der Maschinenrichtlinie".
Mit der Broschüre „Die neue EG-Maschinenrichtlinie“ wird die erfolgreiche Schriftenreihe „Sichere Maschinen in Europa“ mit Teil 5 ergänzt und komplettiert. Ferner wurde dem Wunsch vieler Seminarteilnehmer entsprochen, die Präsentationen zur neuen EG-Maschinenrichtlinie mit Kommentierung als Nachschlagewerk zu veröffentlichen.
Die Verfasser dieser Broschüre erheben nicht den Anspruch, die Detailfragen und/oder offenen Fragen zur Auslegung und Anwendung der EG-Maschinenrichtlinie formell juristisch zu klären. Diese Broschüre folgt der Intention von Praktikern für Praktiker geschrieben worden zu sein.
Denn mit der verbindlichen Anwendung der neuen EG-Maschinenrichtlinie seit dem 29. Dezember 2009 liegen neue und veränderte Rechtsgrundlagen für Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum vor.
Alle, die Maschinen bauen oder umbauen, verkaufen oder kaufen und betreiben, müssen die neuen Rechtsgrundlagen, die viele Vorteile durch Klarstellungen und Vereinfachungen beinhalten, zukünftig bindend anwenden.
Vorhandene betriebliche Strukturen in der Konstruktion, Dokumentation und dem Vertrieb müssen somit angepasst werden.
Der Teil 5 unserer Schriftenreihe enthält insbesondere:
● Historie, Gegenüberstellung der alten und neuen EG-Maschinenrichtlinie und Beantwortung der
Frage, warum es eine neue EG-Maschinenrichtlinie gibt,
● Erläuterungen zum neuen und erweiterten Anwendungsbereich sowie zu den Begriffsbestimmungen,
● die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Maschinen,
● die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von unvollständigen Maschinen,
● Empfehlungen für innerbetriebliche CE-Strukturen und Handlungshilfen zur richtliniengerechten CE-Kennzeichnung an Maschinen und Anlagen,
● aktuelle Informationen, wie das neue BMAS-Interpretationspapier
"Wesentliche Veränderung von Maschinen".
Inhalt:
1. Warum eine "neue" EG-Maschinenrichtlinie?
1.1 Gründe und Historie
1.2 Ergänzung um Umweltschutzanforderungen
1.3 Gegenüberstellung alte und "neue" EG-Maschinenrichtlinie
2. Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
2.1 Erläuterungen zum Anwendungsbereich
2.2 Abgrenzung zu anderen Richtlinien
2.3 Hersteller - wer ist verantwortlich?
2.4 Wann liegt eine wesentliche Veränderung vor?
3. Voraussetzungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Maschinen
3.1 Risikobeurteilung nach Anhang I
3.2 Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen nach Anhang I
3.3 Bemerkenswerte Änderungen im Anhang I
3.4 Technische Unterlagen nach Anhang VII A
3.5 Konformitätsbewertungsverfahren
3.6 EG-Konformitätserklärung nach Anhang II A
3.7 CE-Kennzeichnung nach Anhang III
4. Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von unvollständigen Maschinen
4.1 Spezielle technische Unterlagen nach Anhang VII B
4.2 Montageanleitung nach Anhang V
4.3 Einbauerklärung nach Anhang II B mit "Checkliste Risikobeurteilung"
5. Marktüberwachung
6. Ausblick auf die Überarbeitung der Maschinenrichtlinie
7. Empfehlungen und Handlungshilfen
Die Autoren:
• Dipl.-Ing. Alois Hüning, Berufsgenossenschaft Holz und
Metall, vormals Leiter der Fachstelle
"Maschinensicherheit" der Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft,
• Dipl.-Ing. Marc Schulze, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bonn, Referat:
„Produktsicherheit, Anlagen- und Betriebssicherheit““